Betriebsmedizin
Vorbeugen ist besser als Heilen
Gesundheitsvorsorge im Betrieb: Arbeitsmedizin ist Präventivmedizin. Der Betriebsarzt ist überwiegend präventivmedizinisch (d.h. "vorbeugend") tätig. Er berät den Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten.
Diese Beratung ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben und sie hilft dem Arbeitgeber seinen zahlreichen Pflichten im innerbetrieblichen Arbeitsschutz nachzukommen. Die Grundpflichten des Arbeitgebers sind im Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) zusammengefasst.
Weiterhin berät der Betriebsarzt die Arbeitnehmer in arbeitsmedizinischen Fragen, also insbesondere zu allen gesundheitlichen Belangen, die etwas mit der Arbeit zu tun haben. Der Betriebsarzt führt regelmäßig Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen durch. Somit ist er umfassend über die Arbeitsplätze und ihre speziellen Gefährdungen informiert.
Zur individuellen Beratung und zur frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang mit der Arbeit werden vom Betriebsarzt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Diese Vorsorgeuntersuchungen stellen für Sie eine wichtige Möglichkeit dar, neben den Untersuchungen der Krankenkasse Ihre Gesundheit zu erhalten.
Einige betriebsärztliche Untersuchung sind - wenn geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind - auch direkt bei Ihnen vor Ort möglich:
- Hörteste nach G 20 Lärm 1
- Bildschirmsehteste nach G 37
- einige BG-Grundsätze mit Blutabnahmen
Der Betriebsarzt arbeitet eng zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten des Betriebes.